Das Rauchergesetz
Veröffentlicht von
BAGGI R. Baggenstos in
Rauchergesetz 04.11.2009 15:09:45
Ab 1. Mai 2010 gilt für die meisten Restaurants und Bars sowie für sämtliche geschlossenen öffentlichen Räume und Arbeitsräume in der ganzen Schweiz ein Rauchverbot. Der Bundesrat hat Gesetz und Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen auf dieses Datum in Kraft gesetzt.
Unser Kantönligeist jedoch macht die Sache nicht einfacher: Der Aargau wird wohl das Bundesgesetz 1:1 übernehmen, während im Kanton Solothurn das kantonale - viel restriktivere Gesetz - Anwendung findet.
Grotesk ist die Situation in Erlinsbach: Auf der einen Seite (AG) darf in Beizen noch geraucht werden, auf der anderen Strassenseite (SO) herrscht Rauchverbot!